AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf bei havenBike

1     Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für sämtliche Kaufverträge zwischen havenBike, Inhaber: Kevin Stock, Schiffdorfer Chaussee 192, 27574 Bremerhaven (nachfolgend “havenBike “) und seinen Kunden (nachfolgend “Kunde”) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrrädern, Zubehör und sonstigen Produkten im Fahrradgeschäft.

2     Vertragsschluss

2.1    Die Darstellung von Produkten in unserem Fahrradladen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
2.2    Der Vertrag zwischen dem Kunden und havenBike kommt erst zustande, wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt und diese von havenBike schriftlich oder mündlich bestätigt wird.
2.3    havenBike behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

3     Preise und Zahlung

3.1    Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2    Die Bezahlung der gekauften Waren erfolgt in bar oder per gängigen Kredit- und Debitkarten. havenBike behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsmethoden zu ändern.

4     Lieferung und Abholung

4.1    Die Lieferung von Fahrrädern und Produkten erfolgt in der Regel durch den Kunden selbst, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Lieferung durch havenBike vereinbart.
4.2    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel sind havenBike unverzüglich mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

5     Haftung

5.1    havenBike haftet bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
5.2    Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet havenBike nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
5.3    Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden.
5.4    Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem geltend gemachten Mangel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
5.5    havenBike übernimmt keine Haftung für Änderungen im Produktprogramm, die vom Hersteller an den Produkten vorgenommen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen an Komponenten, Design, Farbtönen oder technischen Spezifikationen. Der Kunde akzeptiert, dass solche herstellerseitigen Änderungen außerhalb der Kontrolle von havenBike liegen. havenBike ist nicht verantwortlich für solche Änderungen und haftet nicht für daraus resultierende Unannehmlichkeiten oder Ansprüche des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche herstellerseitigen Änderungen oder Variationen als Teil des normalen Produktangebots anzuerkennen und keine Haftungsansprüche gegen havenBike geltend zu machen.

6     Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstattleistungen bei havenBike

1     Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für sämtliche Werkstattleistungen und Reparaturen, die von havenBike, Inhaber: Kevin Stock, Schiffdorfer Chaussee 192, 27574 Bremerhaven (nachfolgend “havenBike “) für seine Kunden (nachfolgend “Kunde”) in der Werkstatt des Fahrradgeschäfts erbracht werden.

2     Auftragserteilung

2.1    Der Kunde kann einen Reparaturauftrag schriftlich oder mündlich erteilen.
2.2    havenBike behält sich das Recht vor, Beauftragungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
2.3    Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass havenBike die erforderlichen Arbeiten an seinem Fahrrad oder Produkt durchführt.
2.4    Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie Zubehör (z.B. Ladegerät) zur Verfügung zu stellen, um die Reparatur durchzuführen.

3     Preise und Kostenvoranschlag

3.1    havenBike informiert den Kunden über die voraussichtlichen Kosten der Reparatur. Sollte eine detaillierte Diagnose erforderlich sein, kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
3.2    Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden berechnet, wenn kein Auftrag auf der Grundlage des Kostenvoranschlages erteilt wurde.
3.3    havenBike ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen
3.4    Sollte der tatsächliche Reparaturaufwand oder die Kosten wesentlich von dem ursprünglichen Kostenvoranschlag abweichen, wird der Kunde umgehend informiert.

4     Ausführung der Arbeiten

4.1    havenBike verpflichtet sich, die Reparaturen fachgerecht und sorgfältig durchzuführen.
4.2    Die Reparaturen erfolgen in angemessener Zeit, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung getroffen. In der Regel wird der voraussichtliche Abholzeitraum auf dem Auftrag vermerkt. Der Kunde wird benachrichtigt, sobald die Reparatur abgeschlossen ist und das Fahrrad oder Produkt abgeholt werden kann.
4.3    havenBike ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben.
4.4    Wenn havenBike den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. havenBike ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

5     Abholung und Bezahlung

5.1    Der Kunde ist verpflichtet, das fertiggestellte Fahrrad oder Produkt innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung gem. Ziff. 4.3 abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich havenBike das Recht vor, eine Lagergebühr zu erheben. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
5.2    Die Bezahlung der Reparatur erfolgt in bar oder per gängigen Kredit- und Debitkarten bei Abholung des Fahrrads oder Produkts.

6     Erweitertes Pfandrecht

6.1    havenBike steht wegen seiner Forderung aus dem Auftragsverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
6.2    Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

7     Gewährleistung

7.1    havenBike gewährleistet, dass die durchgeführten Reparaturen fachgerecht und sorgfältig erfolgt sind.
7.2    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abholung des reparierten Fahrrads oder Produkts.
7.3    Etwaige Mängel oder Beanstandungen müssen havenBike unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

8     Haftung

8.1    havenBike haftet bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
8.2    Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet havenBike nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt
8.3    Jegliche Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
8.4    Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden.

9     Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.